Die Kondompolizei ermittelt: Assange in Schweden

Bis heute wurde (wegen angeblicher „Sexualdelikte) keine Anklage gegen Julian Assange erhoben. Trotzdem wurde ein Europäischer Haftbefehl ausgestellt und der in den Medien verwendete Begriff „Auslieferung“  suggeriert, hier werde ein Verbrecher gesucht bzw. in der ecuadorianischen Botschaft versteckt.

Warum hat die schwedische Staatsanwältin Marianne Ny diesen Haftbefehl beantragt?

Ihre Begründung ist, Assange habe sich einer Befragung durch ihre Behörde wiederholt entzogen. Doch die Anwälte von Assange betonen, er habe mehrfach angeboten, für eine Vernehmung (in England, zuletzt im Botschaftsgebäude) zur Verfügung zu stehen, was jedoch von Ny abgelehnt wurde. Er sei auch schon vorher bereit gewesen, zu einer Befragung nach Schweden zu reisen, wenn man ihm garantiert hätte, dass er nicht an die USA ausgeliefert werde. Auch das wurde von Ny verweigert.

Interpol reagierte auf die Meldung der Asylgewährung durch Ecuador mit einem Statement, dass der “Red Notice” Status für Assange weiterhin aufrecht sei. Die „Red Notice“ werde von vielen Interpol-Mitgliedsländern als rechtsgültige Aufforderung für eine vorläufige Festnahme angesehen, besonders wenn sie mit dem betreffenden Land ein Auslieferungsabkommen hätten. Die Festnahme könne jedoch nur durch die nationale Polizei erfolgen, und Interpol könne keines seiner 190 Mitgliedsstaaten wegen einer „Red Notice“ zu einer Festnahme zwingen.

Doch gibt man den Namen Assange im Feld „Gesuchte Personen“ auf der Interpol-Homepage ein, ist das Ergebnis „0“.  Was ist hier los?

In den Medien wurde monatelang kolportiert, Assage werde im Zusammenhang mit “Vergewaltigungsvorwürfen” von den schwedischen Behörden gesucht. In keinem europäischen Land – außer Schweden – wäre aufgrund der äußerst dürftigen Beweislage und der dubiosen Vorgänge bei Polizei und Staatanwaltschaft eine Anklage wegen Vergewaltigung möglich (und auch dort wurde ja bisher keine erhoben).

Der (damalige) Anwalt von Assange, Mark Stephens, sagte der Presse im Dezember 2010 folgendes:

Mein Mandant wird nicht beschuldigt, jemand vergewaltigt zu haben, sondern wegen eines Deliktes namens „Überraschungssex“ (was das genau bedeutet, wissen wir nicht) dass es in dieser Form nur in Schweden gibt. Der übliche Strafrahmen für dieses Vergehen ist eine Geldstrafe von 5.000 Kronen (etwa 700 Euro).

Die Staatsanwaltschaft hat Julian vorher nicht zu einer Vernehmung bestellt, wollte ihn nie persönlich sehen und hat ihn keiner Straftat angeklagt. Jetzt heißt es, er werde für eine Befragung gesucht, aber was man ihm konkret vorwirft, weiß er nicht.“

Der britische Guardian berichtete, dass beide Frauen ursprünglich keine Anzeige (wegen sexueller Nötigung) gegen Assange einbringen wollten. Es ging nur um das Kondom und die Angst, sich durch ungeschützten Sex „infiziert“ zu haben. Ist Sex ohne Gewalt, aber auch ohne Schutz eine Form der Nötigung?

Um mehr Licht in die Sache zu bringen, muss man sich den Hintergrund und den Kontext etwas näher anschauen:

WAS GESCHAH IN SCHWEDEN?

Julian Assange reiste am 11.August 2010 nach Schweden, weil man ihn zu einem Wochenendseminar eingeladen hatte und weil die schwedische Piratenpartei ihm die Nutzung von speziell gesicherten Servern angeboten hatte. Die Einladung kam von Mitgliedern der „Bruderschaft“ der schwedischen sozialdemokratischen Partei, darunter auch deren Pressesprecherin Anna Ardin. Sie stellte ihm auch ihre winzige Wohnung in Stockholm zur Verfügung, da sie für einige Tage verreiste und er deshalb dort übernachten konnte.

Hier fand das Seminar am 14.08.2010 statt

Assange wurde von einem schwedischen Journalisten betreut, der ihn am Morgen der Veranstaltung (Samstag, 14.8.) abholen wollte, weil er sich in Stockholm nicht auskannte. Als er an der Wohnungstür läutete, öffnete zu seiner großen Überraschung  Anna die Tür (sie war früher als erwartet zurückgekommen). Sie hatten also die Nacht gemeinsam in der Wohnung verbracht. Anna erwähnte zunächst nichts von einer sexuellen Beziehung und beide verhielten sich völlig unauffällig.

Bei den Vorbereitungen für die Veranstaltung meldete sich eine Frau, die vorher niemand kannte. Sie stellte sich als Assange-Fan vor und bot (per e-mail an Anna Ardin) an, bei der Organisation kostenlos mitzuarbeiten. Anna wollte sich wieder bei ihr melden, was sie aber nicht tat. Eines Tages sah diese Frau ein Inserat für das Seminar mit Assange : es sollte am Samstag, den 14. August im ‚LO-borgen‘  am Norra Bantorget (Sitz des schwedischen Gewerkschaftsbundes und historischer Ort für die schwedische Arbeiterbewegung) stattfinden.

Sofia & Anna

Nach der Veranstaltung war ein gemeinsames Mittagessen geplant, zu dem eigentlich nur die kleine Gruppe, die Assange eingeladen hatte, zutritt hatte. Doch weil die Frau so enthusiastisch war und für Assange in letzter Minute ein Computerkabel besorgt hatte, wurde sie von Anna auch zum Essen eingeladen.

Der Name der Frau ist Sofia Wilén, sie ist 26 Jahre alt und arbeitet – nach eigenen Angaben – im naturhistorischen Museum in Stockholm (kein reguläres Arbeitsverhältnis). Sie fiel den anderen Organisatoren aus zwei Gründen auf:

Erstens, durch die Art, wie sie angezogen war (für diese Intellektuellenszene): sie trug ein sehr auffälliges Outfit: einen pinkfarbenen „Kaschmirpullover“ und saß in der ersten Reihe, als Assange seinen Vortrag hielt. Sie gab selbst an, sie habe sich ziemlich deplatziert gefühlt, zwischen all diesen „Journalisten in grauen Anzügen“. Der Journalist Johannes W. beschrieb sie so:

“..sie war eine Frau, die alles tat, um die sexuelle Karte zu spielen in einem ansonsten sehr professionell agierenden Umfeld

Zweitens, weil sie während des Essens kaum etwas sagte. Man kann sich vorstellen, dass es – mit Assange als Gast – sehr interessante Debatten über Pressefreiheit, Demokratie, Wahrheit in der Politik, etc. gab, doch Sofia hatte nichts beizusteuern. Ein Teilnehmer sagte später zur Polizei, er habe es nicht gut gefunden, dass eine Fremde bei diesen, eher vertraulichen Gesprächen dabei war.  Schließlich sprach sie Assange ein einziges Mal bei Tisch an: Sie fragte ihn, wie ihm eine bestimmte Speise schmecke und er ließ sie daraufhin davon kosten.

Nach dem Essen im Bistro Bohème sagte Julian zu dem Journalisten, der ihn betreute, Sofia habe ihn eingeladen, ihren Arbeitsplatz im Museum zu besuchen, beide verbrachten den Nachmittag zusammen, es kam zu sexuellen Kontakten in einem Kino, dann lagen sie gemeinsam auf einer Wiese, wo Julian einschlief. Sie weckte ihn auf, weil er zu der von Anna spontan (für ihn) organisierten „Crayfish-Party“ eingeladen war. Sofia fuhr nach Hause, nachdem ihr Assange versichert hatte, sie würden sich wiedersehen.

Während der Party vertraute Anna (nach deren Angaben) einer Freundin an, sie habe mit Assange geschlafen, er sei aber „the worst fuck I ever had“ und sie könne ihn auch „haben“. Dazu muss man wissen, dass Anna Ardin als „radikale Feministin“ gilt, die sich ziemlich abfällig über Männer äußert und seitdem sie ein Ex-Lover sitzenließ, ein „7-Punkte-Programm“ auf ihrer Website veröffentlichte, „wie man sich am besten an Männern rächt“. Sie unterstützt auch die schwedische Lesbenszene (LGBT) und war „Gleichbehandlungsbeauftragte“ an der Universität in Uppsala, wo sie mehrfach – wegen Lappalien – männliche Studenten anzeigte, die ihr „den nötigen Respekt“ nicht entgegengebracht hätten.

Der schwedische Journalist gab in seiner Vernehmung an, es habe eine ganze Schar von Frauen gegeben, die um Assange herumschwirrten wie die Motten ums Licht und er habe ihn sogar gewarnt, dass manche dieser „groupies“ für ihn gefährlich werden könnten. Als Beispiel für den Einsatz einer „Mata Hari“ führte er das Schicksal von Mordechai Vanunu an, der in England von einem weiblichen „Lockvogel“ verführt wurde, dann mit ihr nach Italien fuhr, wo er vom Mossad betäubt und nach Israel verschleppt wurde.

Ich denke, dass Anna Ardin nicht Teil irgendeiner Verschwörung war, sondern eher selbst Opfer ihres (irregeleiteten) Feminismus wurde. Dass es für ihr weibliches Ego –allen feministischen und coolen Sprüchen zum Trotz, eine Kränkung gewesen sein muss, dass – nach ihren Worten – „the world’s coolest guy“ nur wenige Stunden nach dem Sex mir ihr schon wieder mit einer anderen ins Bett ging, kann man sich auch gut vorstellen. Der Vorwurf von „sexueller Nötigung“ wird aber völlig unglaubwürdig, wenn man sich folgende Zeugenaussage ansieht:

„Dann, ein paar Tage später sagte sie, dass sie mich angelogen und dass sie hat Sex mit Julian hatte. Sie hatte Sex mit ihm gleich am ersten Tag. Sie sagte, dass er der coolste Typ auf dem Planeten war, und sie war stolz darauf ihn in ihrem Bett (und ihrem Apartment) zu haben „

Zeugenaussage („F“) Donald Bostrom (Journalist und Freund von Anna)

Bei Sofia Wilén tut man sich schwer, ein Urteil zu fällen. Ihr plötzliches Auftauchen macht sie verdächtig, weil der Eindruck entsteht, sie wollte sich in diese Szene „einschleichen“. Ist sie wirklich nur eine Art „groupie, das sich an prominente Männer heranmacht, und dann damit angeben will? Sehr unwahrscheinlich bei jemandem, der nie „Sex ohne Kondom hatte“. Oder hat man ihre Schwärmerei für Assange dazu benutzt, ihn als „Sex-Verbrecher“ zu stigmatisieren und damit seine Glaubwürdigkeit und persönliche Integrität zu zerstören? Möglich.

Auffällig ist, dass es praktisch nur ein einziges Foto von Wilèn im Internet gibt und das dürfte schon älter sein. Es ist als ob die Frau vorher nicht existiert hätte. Sie ist seit dem Medienrummel „unsichtbar“ (keine registrierte Adresse mehr, keine Infos). Als sie erfuhr, dass Assange quasi steckbrieflich gesucht wird, war sie so außer sich, dass die Polizistin das Interview abbrach und sie nach Hause schickte.

Fairerweise muss man sagen, dass nach eigenen Angaben beide Frauen ursprünglich nicht wollten, dass ein Strafverfahren gegen Assange eingeleitet wird. Sofia wollte nur den „Rat“ der Polizei, weil sie Sex ohne Kondom als bedrohlich empfand und Assange sich weigerte, einen HIV  Test machen zu lassen (beim ersten Mal wurde ein Kondom verwendet, beim zweiten Mal nicht, sie wurde angeblich im Halbschlaf und im Morgengrauen von Assange „dazu gebracht“, obwohl sie „ohne“ nicht wollte.

Sofia machte sich also große Sorgen und vertraute sich Anna Ardin an (die sie vorher nicht gekannt hatte). Die Frauen erfuhren dadurch zum ersten Mal, dass er mit beiden geschlafen hatte. Das könnte die beiden erst richtig angestachelt haben …

Bei Anna sprang anscheinend sofort die „Feministin“ an, die einer anderen (von den „Männerschweinen“ fies behandelten)  Frau zu Hilfe kommen wollte und vielleicht spielte es auch eine Rolle, dass sie sich „rächen“ wollte: sie fühlte sich von Assange überrumpelt und auch noch „gedumped“. Plötzlich fiel Anna ein, dass Julian auch bei ihr einmal „ohne“ tätig wurde (zuerst sagte sie, sie habe geglaubt, das Kondom sei geplatzt, dann griff sie aber hin und fühlte, dass es noch da war, danach sah sie „feuchte Flecken“ auf der Bettwäsche und glaubte erneut, das Kondom sei undicht gewesen und zwar deshalb, weil Assange es absichtlich beschädigt habe) und dass er dabei ihre Arme „festhielt“, etc. (Was sie aber nicht davon abhielt, für ihn eine Party auszurichten und ihn noch tagelang in ihrem kleinen Appartment wohnen zu lassen).

So kam es dazu, dass Anna und Sofia am 20.August 2010 bei der Polizei in Stockholm auftauchten, um sich „beraten“ zu lassen, wie man in dieser Sache am besten vorgeht (das ist eine in Schweden erlaubte Möglichkeit, andere zu beschuldigen, ohne fürchten zu müssen, man habe „falsch ausgesagt“) und wie man Assange zu einem HIV-Test zwingen könne.

Die diensthabende Staatsanwältin, Marie Kjellstrand dachte nicht lange nach, als sie hörte, WER hier beschuldigt wurde und sah sich veranlasst, einen Haftbefehl wegen „sexueller Belästigung“ und Vergewaltigung auszustellen. Schon am nächsten Tag veröffentlichte das schwedische Boulevardblatt Expressen die Skandalgeschichte, die um die Welt ging.

Doch kaum 24 Stunden später wurde aber der Haftbefehl wieder zurückgenommen, weil eine höhergestellte Staatsanwältin, Eva Finne, die Aussagen der Frauen  als völlig unzureichend für den Tatverdacht  einer  Vergewaltigung ansah, und das Verfahren (nach Befragung von Julian Assange am 30. August) eingestellt.

Am 1. September wendete sich das Blatt wieder, als eine dritte Staatsanwältin, Marianne Ny, die Wiederaufnahme des Verfahrens anordnete, mit der Begründung, sie habe „neue Informationen“ erhalten.

DER RECHTLICHE ASPEKT

Wem soll man glauben?  Die Frage ist eigentlich so nicht richtig gestellt, sondern müsste heißen: Welche Beweise gibt es für die eine bzw. die andere Version der Ereignisse? Gibt es Zeugen (für die Umstände), die die Aussagen der Frauen untermauern? Oder gibt es Zeugen oder andere Fakten, die für Assange sprechen?

Diese Fragen zu klären ist Aufgabe der staatsanwaltlichen Vorermittlungen, damit entschieden werden kann, ob es zu einer Anklage kommt oder nicht. Bei Indizienbeweisen ist die Sache nicht sehr kompliziert, bei Beschuldigungen schon, weil es darum geht, die Glaubwürdigkeit der „Opfer“ und des „Täters“ zu bewerten. (Ardin hat (1 Woche nach dem Sex) ein benutztes Kondom als „Beweis“ abgegeben, doch was können DNA-Spuren in diesem Fall beweisen? Assange hat ja nicht bestritten, mit den beiden Frauen geschlafen zu haben. Wie kann man beweisen, dass ein Kondom absichtlich beschädigt wurde und von wem? Das ist doch absurd …

Bei Sexualdelikten ist normalerweise die Sympathie der Öffentlichkeit bei den Opfern, denen Gewalt angetan wurde. Doch in diesem Fall handelte es sich um einvernehmlichen Sex, der sogar von den Frauen selbst angestrebt wurde. Assange ist sicherlich kein besonders erotischer Mann und der Grund, warum sich Frauen an ihn heranmachen, ist sein Sonderstatus als celebrity und political hero. Seriöse Journalisten waren nicht sehr erbaut darüber, dass Assange in Schweden empfangen wurde wie ein Popstar.

Bei einem Popstar gäbe es allerdings keine Befürchtungen, dass er in einem US-Gulag (wie Guantanamo) verschwinden könnte, denn die Veröffentlichungen von Wikileaks haben bewiesen, dass amerikanische „Außenpolitik“ von Psychopathen gemacht und exekutiert wird, während unsere Fließbandjournalisten den unerträglich verlogenen „Diplospeak“ veröffentlichten und so tun, als wären die Sprüche und die Taten der US-Außenpolitik deckungsgleich (das trifft nur auf  Drohungen zu).

Doch kommen wir zurück zu den Anschuldigungen „sexueller Belästigung“ bzw. „Nötigung“ durch ungeschützten GV. Das Problem ist, dass beide Frauen sich damit gebrüstet haben, mit Assange ins Bett gegangen zu sein (per SMS, etc.) doch diese entlastenden Aussagen von der Staatsanwaltschaft nicht als offizielles Beweismaterial aufgenommen wurde.

Schwere Verstöße gegen die Verfahrensvorschriften

Auffällig ist, dass die Befragung der Hauptbelastungszeugen (also Anna und Sofia) nicht als Tonband-Protokoll festgehalten wurde, sondern es nur eine Niederschrift (in narrativer Form) der aufnehmenden Polizistin gibt. Was also tatsächlich gesagt wurde, ist nicht dokumentiert worden.

Diese sehr lockere Form einer Befragung (schwedisch: konceptförhör) ist schwer zu akzeptieren. Bei Sofia wurde die Befragung sogar abgebrochen, weil sie angeblich so „erschüttert“ war, als sie vom Haftbefehl gegen Assange hörte. Die Formulierungen von Polizeinspektorin Irmeli Krans wurde also nicht von der Zeugin genehmigt. Krans wollte am 23. August die Befragung weiterführen, konnte aber auf  den Fall  im System nicht mehr zugreifen (Eva Finne hatte das Verfahren wegen Vergewaltigung bereits wieder eingestellt) und wurde kurz darauf von dem Fall „abgezogen“.

Noch auffälliger ist, dass die Strafanzeige („Brottsanmälan“) mit 20.08.2010 datiert ist (für beide Frauen), aber das „Förhör“ mit Wilen (das ja die Grundlage für die Anzeige und den Haftbefehl bildet) erst am 26.08. stattfand. Die schwedische Polizei verwendet ein automatisches Archivierungssystem für solche Meldungen von Straftaten. In diesem System fehlt der Name des  beschuldigten Täters („Mistänkt“) bei Sofias Meldung vom 20.08.2010:

und bei Anna wurde der Code (welche Art des Verbrechens) später geändert: im Archiv steht nur 0408, aber in der Strafanzeige stehen (rechts) „Brottscod“ 0638 (5 x) und   0633 (1x) (siehe Bilder unten)

Erwähnt werden muss auch, dass Anna und die Polizistin Irmeli Krans gute Freundinnen sind (Krans ist lesbisch) und gemeinsam in der „LGT“-Szene aktiv sind. Krans notierte, dass sie die Befragung mit Wilen abgebrochten habe, weil diese wegen des Haftbefehls für Assange sehr verstört war und sich „nicht mehr konzentrieren“ konnte.

Ein angesehener Jurist aus Schweden, Sven Erik Alhem hat nach Einsicht in die Unterlagen des Verfahrens folgendes Statement abgegeben. Daraus einige Passagen:

„Die  Staatsanwältin  (Maria Häljebo Kjellstrand) hat schon zu Beginn der Untersuchung gegenüber den Medien bestätigt, dass  Julian Assange der Vergewaltigung verdächtigt werde und dass deshalb Untersuchungshaft (in absentia) angeordnet wurde.

Ermittlungen bei Sexualdelikten müssen vertraulich bleiben bis der Verdächtige angeklagt wird. Erst dann darf seine Identität der Öffentlichkeit bekanntgegeben werden. Diese Preisgabe der Identität eines Verdächtigen während der Voruntersuchung ist ein schwerer Verstoß gegen die relevanten Verfahrensvorschriften und eine Verletzung schwedischen Rechts.

Sven Erik Alhem

Obwohl die Staatsanwältin gegen diese Rechtsnormen verstoßen hat, gab es keine Disziplinierungsmaßnahmen. Die Bestätigung durch die Staatsanwaltschaft führte dazu, dass sich diese „News“ wie ein Lauffeuer um den Globus verbreitet haben.

Das Untersuchungsverfahren gegen Julian Assange

„Aus meiner Erfahrung kann ich sagen, dass es enorm wichtig für einen Staatsanwalt ist, die Aussagen des Beschuldigten so schnell wie möglich  zu hören, bevor entschieden werden kann, ob die Vorermittlungen  abgeschlossen sind [also, ob es zu einer Anklage kommt, oder nicht].Außerdem verlangt die schwedische Prozessordnung, dass der Beschuldigte so bald wie möglich seine Erwiderung zu den Anschuldigungen vorbringen kann, also zu einem Zeitpunkt, an dem er sich noch an die intimen Details erinnern kann.

Nach den mir erteilten Informationen, weigerte sich die Staatsanwältin Marianne Ny, (nachdem sie den Fall am 1.September2010 übernommen hatte) die Gelegenheit für eine Vernehmung von JA wahrzunehmen, obwohl er sich noch bis 27.September in Schweden aufhielt und sich bereits am 30. August 2010 freiwillig für eine Befragung zur Verfügung stellte, in Verbindung mit den drei kleineren Delikten, die damals von Staatsanwältin Finne untersucht wurden.

Es ist außerdem wichtig zu betonen, dass eine wesentliche Voraussetzung für den Abschluss der Ermittlungen in einem Vergewaltigungsfall gegeben sein muss: nämlich, dass der Staatsanwalt relativ sicher sein kann, eine gerichtliche Verurteilung zu erlangen, weil die Schuld hinreichend bewiesen werden kann.

Das Oberste Gericht in Schweden hat entschieden, dass bei Fehlen von Indizienbeweisen, die größere Glaubwürdigkeit des Klägers (gegenüber dem Beklagten) allein nicht ausreicht für eine Verurteilung, [sodass das Prinzip „in dubio pro reo“ zurAnwendung kommt, also „im Zweifel für den Angeklagten“]. NJA 2009 s.447 I o II u. B 2937-10

 „Es muss außerdem betont werden, dass außerordentliche Fehler bei der Befragung durch die Polizei gemacht wurden, da allem Anschein nach die beiden Frauen gemeinsam vernommen wurden und man dadurch zuließ, dass deren Aussagen zu „kontaminierten*  Beweismitteln“ wurden. Das ist eine völlig unprofessionelle Art, Zeugenbefragungen durchzuführen.“

*(der „Beweiswert“ wird in Frage gestellt, weil sich die Frauen gegenseitig emotional stark beeinflusst haben und man könnte sogar wegen „rechtswidriger Erhebung von Beweisen“ ein Verwertungsverbot  erwägen)

Nach meiner Ansicht, wäre für ein gutes Ermittlungsverfahren die Vernehmung von JA innerhalb einer Woche, nachdem die Anschuldigung einer Vergewaltigung vorgebracht wurde, erforderlich gewesen. Staatsanwältin Ny hat ja auch das angebliche Opfer der „Vergewaltigung“ noch einmal einvernommen und zwar am 2.September 2010.

Nach meiner Kenntnis lehnte sie die Angebote für eine Vernehmung des Beschuldigten mit der Begründung ab, der zuständige Polizeioffizier sei zu dieser Zeit im Krankenstand gewesen.  Das ist aber keine gültige Entschuldigung: jemand anders hätte sich mit der Akte vertraut machen können, oder die Assistentin der Staatsanwaltschaft hätte bei der Fragestellung behilflich sein können.

Die Benutzung des Europäischen Haftbefehls ohne vorher eine Befragung in England zum ehestmöglichen Zeitpunkt  ermöglicht zu haben (durch ein Rechtshilfeansuchen), erscheint mir gegen das Prinzip der Verhältnismäßigkeit zu verstoßen.  […]

Da der Beschuldigte die ganze Zeit über bereit war, sich einer solchen Befragung auszusetzen (seine Anwälte haben das mehrfach angeboten), die Staatsanwaltschaft jedoch alle Angebote abgelehnt hat, betrachte ich diese Weigerung als unangemessen, unprofessionell und unfair. Ein professionell handelnder Staatsanwalt hätte Mr. Assange in London vernommen, um durch seine Aussage klären zu können, ob es ausreichende Gründe für eine Anklageerhebung gibt. Falls ja, hätte er dann die Auslieferung nach Schweden beantragt und die britischen Behörden hätten diesen Antrag wohl unterstützt.

Ich kann deshalb nicht verstehen, warum die Staatsanwaltschaft nicht diesen Weg gegangen ist. Marianne Ny hat  offenbar gesagt, das schwedische Recht gestatte es nicht, dass sie so vorgehe. Doch nach meinem Wissen gibt es keinen Passus in der schwedischen Rechtsordnung, der dieses Rechtshilfeersuchen nicht zulassen würde. [..]

Ich wurde auch dazu befragt, dass Rechtsanwalt Claes Borgstrom (der die beiden Frauen vertritt) es geschafft hat, dass das Verfahren wieder aufgenommen wurde, obwohl die leitende Bezirks-Staatsanwältin Eva Finne es eingestellt hatte.

Dies ist nach schwedischem Recht ein legaler Vorgang, trotz der Tatsache, dass weder Mr.Assange noch sein Anwalt davon unterrichtet wurden, ihnen nicht Gelegenheit gegeben wurde, daran teilzunehmen oder irgendwelche Eingaben zu machen.

Nach schwedischem Recht kann ein Verfahren mehrfach eingestellt und wieder aufgenommen werden, das ist kein Grund für eine Beschwerde, auch wenn es zu Lasten des Beklagten geht. Auch die Tatsache, dass Frau Ny die Anordnung zur Wiederaufnahme der Ermittlungen gegeben hat und dann selbst die Untersuchungen leitet, kann nicht als Amtsmissbrauch angesehen werden. Da sie die Entscheidung von Staatsanwältin Finne rückgängig gemacht hat, könnte man argumentieren, sie habe ein persönliches Motiv, Anklage gegen Assange zu erheben (um sich selbst nicht zu blamieren). Jedenfalls ist es verständlich, dass Mr. Assange diese Befürchtung hat, ob sie nun begründet ist oder nicht.“  ————————————– ————————————————————-


Assange selbst wurde am 30.August zwischen 17:43 und 18:37 Uhr vernommen (der Inhalt wurde wieder der Boulevard Zeitung Expressen zugespielt, die auch die Schlagzeile „Vergewaltigung“ gebracht hatte, was Assange befürchtete, sodass er sich bei seinen Aussagen sehr zurückhielt)

Weitere Anwesende waren der leitende Polizeibeamte Mats Gehlin, Ewa Olofsson (Zeugin der Vernehmung für die Polizei), die Übersetzerin und der damalige Anwalt von Assange, Leif Sibersky.

Neun weitere Zeugen wurden befragt, manche nur in einem kurzen Telefonat, andere im Polizeipräsidium mit einem Toband-Protokoll.

Die Tatsache, dass die  Interpol „Red Notice“ nur zwei Tage nach den Wikileaks-Veröffentlichungen der US Botschaftsdepeschen ausgestellt wurde, lässt die Sache in einem noch schrägeren Licht erscheinen – wird hier Politjustiz verübt?

Der Haftbefehl wurde aber trotz einer Nichtigkeitsbeschwerde von Assanges Anwälten vom Obersten Gerichtshof in Schweden aufrechterhalten.

Staatsanwältin Marianne Ny verteidigte ihre Entscheidungen in einem Fax an die britischen Behörden v. 4. Februar 2011 wie folgt:

Frage 1: Ist die Ausstellung eines europäischen Haftbefehls (EAW) rechtlich begründet?
„Wenn ein nationaler Haftbefehl für einen Tatverdächtigen ausgestellt wurde, und der Strafrahmen mindestens ein Jahr Haft vorsieht,  kann ein EAW für eine strafrechtliche Verfolgung ausgestellt werden.“ (ohne „Vergewaltigung“ kein EAW)

Frage 2: Zu welchem Zweck wurde ein EAW ausgestellt?

„Die Auslieferung von Julian Assange soll die Durchführung eines Strafverfahrens ermöglichen.

Der Haftbefehl wurde ausgestellt, weil  Julian Assange – mit ausreichenden Verdachtsmomenten – die im EAW angeführten Delikte zur Last gelegt werden.

Nach schwedischem Recht kann die Entscheidung für eine formelle Anklageerhebung  im derzeitigen Stadium (Vorermittlungen) nicht getroffen werden. Dieses Verfahren kann erst abgeschlossen werden, wenn Assange (nach Schweden ausgeliefert wird und er) zur Sache vernommen wurde.“

WEDER ASSANGE NOCH SEIN ANWALT WURDEN VON DER WIEDERAUFNAHME DES VERFAHRENS RECHTZEITIG UNTERRICHTET.

Frage 3: Warum wurde Assange nicht in England (per Rechtshilfeersuchen) vernommen?

Das ist keine passende Vorgangsweise im seinem Fall. Die Voruntersuchung ist in einem fortgeschrittenen Stadium und ich halte es für notwendig, dass ich ihn selbst persönlich befrage, um seine Aussagen, betreffend die schweren Vorwürfe gegen ihn aufzunehmen.

Nach der Vernehmung könnten sich neue Fragen an die Zeugen oder die forensischen Wissenschaftler ergeben. Abhängig davon, ob er irgendetwas sagt, was meine gegenwärtige Einschätzung  [dass er angeklagt werden sollte] unterminiert, wird eine Anklageschrift bei Gericht danach eingebracht.

Es ist deshalb klar, dass Assange gesucht wird um eine strafrechtliche Verfolgung durchzuführen (ein Strafverfahren), und nicht nur wegen Beihilfe zu unseren Ermittlungen.“

Aus diesen Antworten wird klar, dass für Ny die „strafrechtliche Verfolgung“ eine beschlossene Sache ist. Sie kann keine Anklage einbringen, ohne ihn vernommen zu haben, doch die Vernehmung könnte ja auch dazu führen, dass das Verfahren eingestellt werden müsste, weil es nicht genügend Beweise für eine Verurteilung gibt. Das Argument, sie müsse ihn „persönlich befragen“ (von Angesicht zu Angesicht, nicht per Skype, etc.) ist auch fadenscheinig, denn sie hätte ja nach England kommen können bzw. vorher Zeit genug gehabt, Assange als er noch in Schweden war, zu vernehmen. (Der damals gar nicht wusste, dass das Verfahren wieder aufgenommen worden war).

Dass für Assange die Unschuldsvermutung zu gelten hat, solange nichts bewiesen ist, wird in den Medien selten erwähnt und die seltsamen Umstände der „Strafanzeigen“, der polizeilichen „Lecks“ an die Presse  und der dubiosen Vorgangsweise der Staatsanwaltschaft sind jedenfalls triftige Gründe, warum Assange fürchten muss, im schwedischen Justizsystem kein faires Verfahren zu bekommen.

Diese Befürchtungen werden auch durch die Aussagen seines Anwalts Björn Hurtig untermauert, der in einem Schreiben an die britischen Anwälte folgendes festhält:

Ich habe ihr [Marianne Ny] auch gesagt, dass Schweden gegen Artikel 6, Abs.3 der Europäischen Konvention verstoßen hat, weil Julian nicht detailliert und in seiner Muttersprache über den Inhalt der Beschuldigung informiert wurde. Auch die vorliegenden Dokumente und „Beweise“ (in der Polizeiakte) wurden ihm nicht in einer englischen Übersetzung zur Verfügung gestellt. Auf die schriftliche Anfrage des Anwaltes, ob es OK sei, dass Assange [Ende September] Schweden verlässt, antwortete Ny  NUR TELEFONISCH, er könne jederzeit ausreisen. Assange hat also NICHT versucht, sich der schwedischen Justiz zu entziehen, wodurch der europäische Haftbefehl als völlig unbegründet und überzogen erscheint.

Die Folgen:

Assange musste nach seiner Einzelhaft im Wandsworth Gefängnis in England fast 500 Tage „unter Hausarrest“ verbringen, mit elektronischen Fußfesseln, fast wie ein Verbrecher. Der Einspruch seiner Anwälte, die schwedische Staatsanwaltschaft sei keine „richterliche Autorität“ und könne somit keinen europäischen Haftbefehl ausstellen, wurde vom Obersten Gerichtshof in Großbritannien im Februar 2012 abgewiesen. Die USA haben inzwischen wohl eine „Anklage“ wegen „Spionage“ gegen Assange fabriziert, wie von Wikileaks veröffentliche Mails von Stratfor nahelegen: 

Zum Schluss noch wichtige Passagen aus der Zeugenaussage von Donald Boström:

Anna hat ihn angerufen und ihm von den Vorwürfen Sofias erzählt. Dann gestand sie, ihn (DB) angelogen zu haben, da sie auch einvernehmlichen Sex mit Assange gehabt hätte. Sie machte klar, dass sie selbst keine Anschuldigungen gegen Julian vorbringen wollte, sondern nur als Unterstützung für Sofia mit zur Polizei ging (Text aus  der aufgezeichneten Vernehmung):

„Dann sagte sie mir, Plötzlich hat er das Kondom beschädigt und gegen meinen Willen ohne Kondom weitergemacht.

Ich war völlig vor den Kopf gestoßen und konnte gar nichts darauf sagen. Das ist also der Hintergrund und ich glaube, dass Anna sehr glaubwürdig ist. Oder zumindest habe ich das bisher gedacht.

Ich rufe also Julian an und konfrontiere ihn damit, so nach dem Motto Was zum Teufel ist hier los? Und seine Reaktion ist totaler Schock, er versteht das Ganze nicht und er erzählt eine ganz andere Story. Er sagt Sofia hat überhaupt nicht protestiert, sie hatten einfach Spaß. Ich mache Druck, frage ihn Hast Du das Kondom entfernt, hast du es beschädigt? Er versteht gar nicht, worauf ich hinaus will. Es sind zwei sich widersprechende Aussagen und ich weiß nicht, was ich davon halten soll.

Dann sagt Anna zu mir Sofia will, dass ich mit ihr zur Polizei gehe und das werde ich auch tun, ich werde sie unterstützen. Aber wir werden KEINE STRAFANZEIGE gegen Julian einbringen, wir wollen nur hingehen und unsere Geschichten erzählen.

Ich frage mich also, kann man (bei der Polizei) eine Story erzählen ohne dass daraus eine Anzeige wird? Ich kenne mich mit den Feinheiten der Verfahren nicht aus, aber das ist was sie gesagt hat.

Und sie geht also mit Sofia zur Polizei … und wir rufen uns gegenseitig mehrmals an, wir schicken uns SMS. Und ich rufe auch einige Male Julian an. Sie wollen, dass Julian einen HIV-Test macht, andernfalls wollen sie Anzeige erstatten. So beschreiben sie es. Sie wollen nicht mit Julian selber reden. Aber Julian sagt, er hat mit Sofia gesprochen und er denkt, das Ganze wurde künstlich aufgeblasen. Aber ich sage Julian, die Mädels wollen, dass du einen Test machst. Wenn du dich weigerst, werden sie Anzeige erstatten. Ich war nur der Überbringer der Nachrichten, ich hatte selbst keine Rolle dabei.

Und dann ruft mich Anna wieder an und sagt, wir waren jetzt bei der Polizei und Sofia hat ihre Geschichte erzählt. Na ja, und weil ich auch dabei war, fügte ich eigene Kommentare hinzu. Das ist jetzt wirklich wortwörtlich wiedergegeben, so wie ich mich daran erinnere. Und ich sage, was war denn dein Kommentar? Ich glaube, dass Sofia die Wahrheit sagt, weil mir etwas Ähnliches passiert ist, sagt Anna dann. Dann erzählt sie mir von dem Kondon und deshalb glaube ich, dass es stimmt.

Ich weiß nichts über die Vorgänge der Polizei, aber dann sagt Anna – weil es plötzlich zwei Frauen gab, die eine Aussage über den selben Mann machten, wurde es eine Straftat (Verbrechen gegen den Staat) und so wurde es eine Anzeige, obwohl wir keine Anzeige machten. Ja, dadurch wurde es eine Strafanzeige. Deshalb wusste ich bereits wie Julian reagieren würde. Dass er völlig schockiert sein und nichts verstehen würde. Das war seine erste …. Und dann gab es zuerst zwei Versionen:

Zuerst gar kein Sex, dann war es Sex, aber nichts passierte, was Anna nicht wollte .. und dann die dritte Version – jetzt ist es sogar Vergewaltigung. So ich habe, aus meiner Sicht habe ich drei verschiedene Versionen desselben Vorfalls gehört“ [von Anna].

 
VORSICHT BEI SCHWEDISCHEN FRAUEN – DAS KLISCHEE TRÜGT

In Schweden gibt es eine militante, radikale Feministenszene, die es offenbar geschafft hat, die schwedische Gesetzgebung für Sexualdelikte zu beeinflussen. Man sprach von einem „patriarchischen Klima“ an den Gerichten und eine Machtstruktur, die die „weiblichen Opfer dämonisiert“. Die Folge war, dass die Schwelle für „Vergewaltigung“ so tief gelegt wurde, dass die Anklagen um 700% gestiegen sind, es aber nur in 20% der Fälle zu einer gerichtlichen Verurteilung kommt.

Gemeint sind hier nicht Fälle, wo es eindeutige Beweise für Gewalt gibt, sondern Verfahren, wo sich die Beteiligten gut kannten, einvernehmlich Sex hatten, aber plötzlich eine „Vergewaltigung“ im Raum stand. Die Beweislast wird immer mehr den Beschuldigten aufgebürdet, und der Grundsatz „im Zweifel für den Angeklagten“ wird beinahe umgedreht.

Dass es hier weniger um “Frauenrechte” geht und eher um  eigene Vorurteile und fehlende Selbstreflektion deutet auch ein weiterer Zeuge (ebenfalls Journalist) im Fall Assange an, der u.a. folgendes zu Protokoll gab:

Es gibt eine seltsame Einstellung gegenüber Männern bei Anna und ihren Freundinnen. …. Diese Frauen haben sich an einen Punkt manövriert, wo sie im Namen des Feminismus genauso chauvinistisch geworden sind, wie die schlimmsten Männer, nur eben in die feministische Richtung.

Man erkennt das oft daran, dass gewisse junge Frauen über Männer nur als sexuelle Werkzeuge reden, die man sonst nicht braucht (für intellektuelle Zwecke). Und dass sich nur Männer, oder nur Frauen gegenseitig wirklich brauchen.[…] Mir begegnet das ziemlich oft, besonders an den Universitäten.

Und dieses Gefühl habe ich auch bei einigen von Annas Freunden. Und als dieses Gespräch stattfand (Anna erzählt von den Aussagen bei der Polizei), hatte ich dieses plötzliche Gefühl, dass Anna auch so war … dass diese Einstellung auch durch diese Frau (Sofia) gefestigt wurde …“

Übrigens, die ganze schwedische Polizeiakte (wie sie Assanges Anwälten Ende November 2010 übermittelt wurde)  kursiert als pdf-File  im Internet – ein einmaliger Vorgang. (Es sind 100 Seiten und es gibt auch englische Übersetzungen davon).

FAZIT – Für mich sieht es so aus:

Die beiden Frauen sind nicht Teil irgendeiner Verschwörung, arbeiten nicht für die CIA, etc. sondern sind Opfer ihrer eigenen Vorurteile bzw. ihrer eigenen Dummheit und wurden für Assange zur „Venusfalle“.

Eine „Feministin“, die nur mit einem Mann ins Bett geht weil er eine Berühmtheit ist, sich zuerst damit brüstet und dann plötzlich von „Übergriffen“ spricht, sollte sich zuerst mal in den Spiegel schauen und fragen, was mache ich da eigentlich?

Hier handelt es sich nicht um naive Teenager sondern um zwei Frauen Ende zwanzig, die offenbar Promiskuität als Zeichen von „Freiheit“ und „Selbstbestimmung“ ansehen, es aber nötig haben, ihr Ego dadurch aufzupolieren, dass sie mit Prominenten ins Bett gehen (und dann auch über ihre sexuelle „Beute“ Gerüchte verbreiten).

Assange kann einem leidtun, denn zwar hat er jede Menge „groupies“ um sich, kann aber keiner Frau wirklich vertrauen und muss immer Angst haben, dass er nur benutzt oder sogar verraten wird.

Die Schuld für die Eskalation liegt meines Erachtens bei der schwedischen Polizei und der Staatsanwaltschaft. Es wurden nicht nur schwere Verfahrensmängel zugelassen, sondern offenbar ein „Fall“ konstruiert, weil der Beschuldigte eine Berühmtheit ist und man sich dadurch profilieren kann. Die Frauen wurden anscheinend erst bei der Polizei dazu ermuntert, eine Strafanzeige zu machen, was in dem oben skizzierten „feministischen“ Justizsystem bei Sexualdelikten eine eigene Dynamik auslöst, die bei einem so prominenten „Täter“ noch gefährlicher wird. Es liegt auch nahe, dass hier politischer Einfluss der USA eine Rolle spielte.

Assange hätte sich nicht weigern sollen, einen HIV-Test zu machen, dann wäre ihm vielleicht das ganze erspart geblieben.

Eine Auslieferung nach Schweden ist nicht gerechtfertigt, denn es gibt keine ausreichenden Beweise für eine Anklageerhebung und das „Strafausmaß“ für „Überrachungs-Sex ohne Kondom“ kann wohl kaum 1 Jahr Freiheitsentzug sein, womit die Ausstellung eines europäischen Haftbefehls unzulässig war.

Das ganze Theater ist eine Schande  für die europäische Justiz und zeigt, dass die Menschenrechte auch in der EU mit Füßen getreten werden, wenn es darum geht, „Washington“ (dem größten Verbrecher aller Zeiten) gefällig zu sein.